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Archiv 2014

Neue Regelung in der Ammerverordnung, 2014

In den ersten Junitagen 2013 rauschten 150 bis 200 Kubikmeter pro Sekunde die Ammer (siehe Grafik) hinunter und veränderten durch Geschiebeverlagerungen den Pegel bei Peissenberg.



Quelle: Hochwassernachrichtendienst des WWA Bayern







Um nicht bei weiteren Hochwassern gegebenenfalls wieder die Mindestpegelgrenze in der Ammerverordnung ändern zu müssen, ist künftig das Befahren nur ab einer Abflussmenge von mindestens 6,0 m3 am Pegel Peissenberg erlaubt. Denn die Abflussmenge ist ein jeweils gleichbleibender Wert. Alle anderen Regelungen der Ammerverordnung bleiben unverändert und auch die 'Ampeln' an den Einsatzstellen orientieren sich an den 6 Kubikmetern. Da die 6 m3 sehr wenig Wasser bedeuten, empfehlen wir einen Wasserstand von 8 bis 12 m3 für eine Befahrung.

Text: Erich Konopicky
Bericht: Ilse Entner 04/2014
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